Halten und parken – teil 1
Was Halten und Parken bedeuten und wo beides immer verboten ist.
1. Halten2. Parken3. Verkehrsbedingtes anhalten4. Pannenfahrzeug5. Auf dem seitenstreifen6. Teilweise auf dem seitenstreifen7. Auf der fahrbahn8. Einbahnstraße9. Gefahr oder behinderung10. Autobahn11. Kraftfahrstraße12. Bürgersteig / fußweg13. Erhöhte vorrichtung14. Radweg15. Schachbrettmarkierung16. Besonderer bahnkörper und busspur17. Sperrfläche18. Verkehrsinsel19. Straßenbahnschienen20. Bahnübergang21. Überwege22. Kreuzung ohne ampel23. Kreuzung mit ampel24. Ampeln oder verkehrszeichen außerhalb von kreuzungen25. Vor einem überweg26. Unter brücken27. Tunnel28. Bergkuppe29. Kurven
Halten
Ein Fahrzeug hält, wenn es nur so lange stehen bleibt, wie es für das Ein- oder Aussteigen von Fahrgästen unbedingt nötig ist – wie dieses Taxi, das einen Fahrgast aussteigen lässt.
Halten heißt: nur so lange stehen bleiben, wie es nötig ist, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen oder Waren zu laden oder zu entladen.
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- Parken
- Verkehrsbedingtes anhalten
- Pannenfahrzeug
- Auf dem seitenstreifen
- Teilweise auf dem seitenstreifen
- Auf der fahrbahn
- Einbahnstraße
- Gefahr oder behinderung
- Autobahn
- Kraftfahrstraße
- Bürgersteig / fußweg
- Erhöhte vorrichtung
- Radweg
- Schachbrettmarkierung
- Besonderer bahnkörper und busspur
- Sperrfläche
- Verkehrsinsel
- Straßenbahnschienen
- Bahnübergang
- Überwege
- Kreuzung ohne ampel
- Kreuzung mit ampel
- Ampeln oder verkehrszeichen außerhalb von kreuzungen
- Vor einem überweg
- Unter brücken
- Tunnel
- Bergkuppe
- Kurven
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